Dkfm. Anton Lammer Wirtschaftstreuhand GmbH
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Wie hoch ist der Anstieg der Stundungszinsen ab 1.7.2024?

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Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen. ...mehr

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Je nach Ladestation sind unterschiedliche Steuerreglungen zu beachten. ...mehr

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Auslaufende Coronaregelungen erhöhen Stundungszinsen um 2,5 Prozentpunkte. ...mehr

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Wie hoch ist der Anstieg der Stundungszinsen ab 1.7.2024?

Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen setzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabenpflichtigen das Hinausschieben des Zeitpunktes der Entrichtung der Abgaben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen.

Bewilligt die Behörde eine Zahlungserleichterung, so fallen Stundungszinsen an. Stundungszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen sind nicht festzusetzen. Bis zum 30.6.2024 galt aufgrund der Corona-Gesetzgebung ein ermäßigter Stundungszinssatz von 2 % über dem Basiszinssatz. Ab 1.7.2024 gilt nun wieder der Zinssatz von 4,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Zinssatz beträgt daher ab 1.7.2024 8,38 % (Informationsstand Mitte Juni 2024).

Stand: 26. Juni 2024

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

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